Bis zu 12.000 € staatliche Förderungen zur Entlastung in der Pflege
Sie arbeiten in der Altenhilfe oder leiten eine solche Einrichtung? Es geht Ihnen täglich wertvolle Zeit für Papierkram und Verwaltungsaufgaben verloren, die Sie dringend anderweitig bräuchten? Dann sollten Sie sich das Sofortprogramm Pflege (kurz PpSG Pflegepersonal-Stärkungsgesetz) mal genauer anschauen, falls noch nicht getan. Wir haben kurz die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Die Bundesregierung hat erkannt, dass durch den richtigen Einsatz der Digitalisierung in der Altenpflege eine enorme Entlastung der Pflegekräfte möglich ist. Sie bietet eine Förderung von 40% der Investitionssumme (max. 12.000€) für jede Einrichtung in der stationären oder ambulanten Altenhilfe, die digitale Angebote wie z.B. Software für die Pflegedokumentation, die Abrechnung, die Tourenplanung oder für das Qualitätsmanagement anschaffen möchte. Auch Schulungen, z.B. im Umgang mit dem PC oder den verschiedenen Programmen sind förderbar, da sie die Nutzung beschleunigen.
Investieren Sie 30.000€, können Sie den maximalen Förderbetrag von 12.000€ pro Pflegeeinrichtung ausschöpfen. Den restlichen Eigenanteil können Sie grundsätzlich, sofern es eine Finanzierungszuständigkeit der Pflegeversicherung gibt, als Betriebs- bzw. Sachkosten in der Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarung oder ansonsten im Rahmen der Investitionskostenverhandlungen und unter Berücksichtigung des Prospektivitätsgrundsatzes geltend machen.
Sie brauchen Unterstützung? Wir haben das Know-how für alle Fragen rund um die IT und die passenden Partner, wie z.B. erfahrene Softwarehersteller für soziale Dienstleister. Wir unterstützen Sie, die perfekte Lösung für Ihre Einrichtung zu finden, und die staatlichen Förderungen bestmöglich einzusetzen.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html