Bis zu 12.000€ Förderungen

Autor: Nina Scherer

24. Januar 2022

Bis zu 12.000 € staat­li­che För­de­run­gen zur Ent­las­tung in der Pflege

Sie arbei­ten in der Alten­hilfe oder leiten eine solche Ein­rich­tung? Es geht Ihnen täglich wert­volle Zeit für Papier­kram und Ver­wal­tungs­auf­ga­ben ver­lo­ren, die Sie drin­gend ander­wei­tig bräuch­ten? Dann sollten Sie sich das Sofort­pro­gramm Pflege (kurz PpSG Pfle­ge­per­so­nal-Stär­kungs­ge­setz) mal genauer anschauen, falls noch nicht getan. Wir haben kurz die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen für Sie zusammengefasst:

Die Bun­des­re­gie­rung hat erkannt, dass durch den rich­ti­gen Einsatz der Digi­ta­li­sie­rung in der Alten­pflege eine enorme Ent­las­tung der Pfle­ge­kräfte möglich ist. Sie bietet eine För­de­rung von 40% der Inves­ti­ti­ons­summe (max. 12.000€) für jede Ein­rich­tung in der sta­tio­nä­ren oder ambu­lan­ten Alten­hilfe, die digi­tale Ange­bote wie z.B. Soft­ware für die Pfle­ge­do­ku­men­ta­tion, die Abrech­nung, die Tou­ren­pla­nung oder für das Qua­li­täts­ma­nage­ment anschaf­fen möchte. Auch Schu­lun­gen, z.B. im Umgang mit dem PC oder den ver­schie­de­nen Pro­gram­men sind för­der­bar, da sie die Nutzung beschleunigen.

Inves­tie­ren Sie 30.000€, können Sie den maxi­ma­len För­der­be­trag von 12.000€ pro Pfle­ge­ein­rich­tung aus­schöp­fen. Den rest­li­chen Eigen­an­teil können Sie grund­sätz­lich, sofern es eine Finan­zie­rungs­zu­stän­dig­keit der Pfle­ge­ver­si­che­rung gibt, als Betriebs- bzw. Sach­kos­ten in der Pfle­ge­satz- bzw. Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung oder ansons­ten im Rahmen der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­ver­hand­lun­gen und unter Berück­sich­ti­gung des Pro­spek­ti­vi­täts­grund­sat­zes geltend machen.

Sie brau­chen Unter­stüt­zung? Wir haben das Know-how für alle Fragen rund um die IT und die pas­sen­den Partner, wie z.B. erfah­rene Soft­ware­her­stel­ler für soziale Dienst­leis­ter. Wir unter­stüt­zen Sie, die per­fekte Lösung für Ihre Ein­rich­tung zu finden, und die staat­li­chen För­de­run­gen best­mög­lich einzusetzen.

Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html

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