Im digitalen Zeitalter hat nahezu jeder private Daten auf irgendeiner Onlineplattform hinterlegt. Auch Hannah nutzt regelmäßig Facebook, Instagram, WhatsApp und Co, ist treuer Amazon-Kunde und auch Ihre Fotos und private Dateien hat sie in einer Cloud gespeichert. Selbst ihr Auto oder ihr Fitnessarmband wissen genaustens über ihr Bewegungsprofil Bescheid.
Hannahs Vater wird im Alter immer vergesslicher. Um seine Dateien und Fotos zu sichern und ihm helfen zu können, wenn er etwas sucht, möchte sie für ihn nun ebenfalls den Cloud-Service von Amazon nutzen. Ihr Vater ist sehr skeptisch, wenn es um seine Daten und um neue Technologien geht. Beim Versuch, ihn von ihrem Vorhaben zu überzeugen, sind einige Fragen aufgekommen, die sie selbst nicht aus dem Stehgreif beantworten konnte. Zum Beispiel, wem den eigentlich Ihre Daten oder die von ihrem Vater gehören und ob es einen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten gibt. Nach etwas Recherche kommt die Ernüchterung. Sie hat zwar ein Recht darauf, zu erfahren, welcher Anbieter welche personenbezogenen Daten von ihr gespeichert hat, ein Eigentum an ihren Daten hat sie jedoch nicht. Nach geltendem Recht kann ein Eigentum nur an körperlichen Gegenständen bestehen und auch zu geistigem Eigentum zählen Daten leider nicht, gilt doch der Grundsatz der Gemeinfreiheit von Informationen. Ein Herausgabeanspruch nach Kündigung oder bei Konkurs gibt es rechtlich auch nicht.
Doch wie sieht es eigentlich bei den Anbietern im Detail aus? Seitenweise AGBs und Nutzungsbedingungen, nun will es Hannah genauer wissen. Über Facebook findet sie einen Link, über den sie sich alle über sie gespeicherten Informationen herunterladen kann. Was sie nicht findet, sind die „Big Data“, also Daten, die aus Analysen Ihres Benutzerverhaltens generiert wurden. Facebook nutzt diese und die Daten aus Hannahs Profil, sowie ihre täglichen Eingaben wie Posts, „Gefällt mir“-Angaben oder Chats nämlich auch zur Optimierung der Werbung. An Dritte werden die Daten immerhin nicht weitergegeben, außer zur Strafverfolgung per Gerichtsbeschluss.
Auch Cloud-Anbieter wie Amazon Drive und Microsoft Onedrive greifen auf alle Daten zu, die online abgelegt werden. Sicherungskopien, das Modifizieren von Daten zur Organisation und Nutzung sind ebenfalls üblich. Amazon speichert zudem alle Informationen, die in irgendeiner Form hinterlegt wurden, nicht ohne Grund bekommt Hannah immer die richtigen Vorschläge zu neuen Angeboten, Büchern und Filmen. Über die vielen Amazon-Dienste ist bestens bekannt, was sie kauft, liest, schaut und konsumiert. Doch was passiert mit unseren Daten, wenn wir einen Cloud-Dienst kündigen? Hannah wendet sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Amazon Kundendienst. Kündigt sie ihre Prime-Mitgliedschaft, so der Kundenservice, „werden ihre Inhalte innerhalb von wenigen Minuten gelöscht da durch die Kündigung ihr Speicherplatz zurückgezogen wird.“ Vor einer Kündigung ist eine Datensicherung also zwingend erforderlich!
Gehen wir nun noch einen Schritt weiter, stellt sich die Frage, was mit den Daten von Hannahs Vater passiert, wenn er mal nicht mehr da ist. Hier ist der Anspruch der Erben ungeklärt, viele Anbieter verweigern aus Persönlichkeitsrechten die Herausgabe der Daten. Die Auflösung der Accounts und das Löschen der Daten nimmt viel Zeit der Angehörigen in Anspruch, wissen diese oft gar nicht, wo der Verstorbene überall aktiv war. Hier kann eigentlich nur ein Testament über den digitalen Nachlass Abhilfe schaffen. Hannah hat sich mit ihrem Vater zusammengesetzt und eine Liste mit Benutzernamen und Passwörtern aller Plattformen erstellt, die er nutzt. Somit hat sie ihm für den Moment geholfen und für den Fall der Fälle vorgesorgt. Hannah konnte ihren Vater überzeugen, seine Dateien in der Cloud zu speichern, da sie ihm nun viel einfacher von zu Hause aus helfen kann, wenn sie ebenfalls auf die Daten zugreifen kann. Allerdings sichert sie nun alle Daten regelmäßig und überlegt sich zweimal, was sie auf Facebook und Co hochlädt. Auch Fotos ihrer Kinder stellt sie künftig nicht mehr online.
Wir hoffen, Hannahs Recherche hat Sie ein wenig im Umgang mit ihren eigenen Daten sensibilisiert. Zwar denkt die EU-Kommission über ein besonderes Schutzrecht für Daten nach, dennoch sollte sich jeder im Klaren darüber sein, welche Macht das Internet hat und entsprechend verantwortungsbewusst mit der Eingabe der eigenen Daten umgehen.
Sie sind Kunde und nutzen unsere eitieCloud? Bei uns sind Ihre Daten sicher. Und sollten Sie sich irgendwann dafür entscheiden, unseren Cloud-Dienst nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Daten zu sichern, bevor sie gelöscht werden. Und bis dahin, passen wir gut darauf auf, sichern Ihre Daten und sorgen dafür, dass kein unberechtigter Zugriff stattfindet. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Quellen:
https://www.klicksafe.de/themen/rechtsfragen-im-netz/irights/datenschutz-auf-facebook-wem-gehoeren-meine-daten/
https://www.facebook.com/policies/
https://www.cmshs-bloggt.de/digital-business/sell-your-data-datability-und-the-economics-of-data-gibt-es-eigentum-an-daten/
https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Daten
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201376540ref_=cd_home_tou
https://www.heise.de/download/blog/Cloud-Anbieter-Wie-steht-es-um-den-Datenschutz-3658164
https://www.anwaltskanzlei-online.de/2015/01/01/it-recht-ansprueche-auf-herausgabe-von-daten-und-die-vollstreckung-von-herausgabeanspruechen/
https://informationgovernance.ch/herausgabe-von-daten-im-konkurs-von-cloud-Providern/
https://products.office.com/de-de/business/office-365-trust-center-top-10-trust-tenets-cloud-security-and-privacy
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/digitaler-nachlass-passiert-mit-den-daten-nach-meinem-tod/