Daten­schutz

Infor­ma­tio­nen von Bewerbern

Wenn Sie sich auf eine Stelle in unserem Unter­neh­men bewer­ben, ver­ar­bei­ten und spei­chern wir Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
Wir nehmen Ihre Pri­vat­sphäre sehr ernst und möchten Sie daher an dieser Stelle über den Umgang mit Ihren Bewer­ber­da­ten informieren.

Zweck der Datenerhebung

Vor dem Ein­tritt in unser Unter­neh­men bzw. während des Bewer­bungs­pro­zes­ses ver­ar­bei­ten wir Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus­schließ­lich zum Zweck der Begrün­dung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses in gebo­te­nem Umfang.

Daten­ar­ten, die von uns ver­ar­bei­tet werden

Ver­ar­bei­tet werden regel­mä­ßig fol­gende per­so­nen­be­zo­gene Datenarten:

  • Bewer­ber­da­ten; Name Geburts­da­tum, Lebens­lauf, Staatsangehörigkeit/Arbeitserlaubnis, etc. für das Auswahl‑, Ein­stel­lungs­ver­fah­ren, Ein- und Austrittsmanagement,
  • private Kon­takt­da­ten; Adresse, Tele­fon­num­mer, Email (zum Zwecke der Kontaktaufnahme),
  • Daten im Rahmen des Per­so­nal­scree­nings (z.B. poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis, Zuver­läs­sig­keits­prü­fung (ZUP));
  • Ggf. Daten die einem Berufs­ge­heim­nis unter­lie­gen; z.B. Daten über gesund­heit­li­che Eignung und etwaige Einschränkungen
  • sons­tige Daten in der Per­so­nal­ver­wal­tung: Schwer­be­hin­de­rung (sofern rele­vant), Führerscheininhaberschaft

Rechts­grund­lage ist Art. 6 Abs. 1 lit.b) DSGVO i.V.m. §26  BDSG (Fassung ab 25.5.2018)

Kate­go­rien von Empfängern

  • Interne Emp­fän­ger nach dem „need to know“-Prinzip,
  • Gesell­schafts­recht­lich ver­bun­dene Unter­neh­men (Kon­zern­un­ter­neh­men) als gemein­same Ver­ant­wort­li­che:
    Die wesent­li­chen Inhalte der Rege­lung der Auf­ga­ben in Bezug auf die Rechte Betrof­fe­ner können unter ange­ge­be­ner Kon­takt­adresse erfragt werden,
    nach Art. 26 Abs. 3 DSGVO können diese Rechte jedoch von Betrof­fe­nen bei allen invol­vier­ten Unter­neh­men ein­ge­for­dert werden.

 

Lösch­fris­ten

Nach der Errei­chung des jewei­li­gen Zweckes werden Ihre Daten gelöscht. Daten werden jedoch so lange auf­be­wahrt, wie es zur Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen nötig ist. Die Spei­cher­frist liegt in der Regel bei 8 Monaten. Wurde uns Ihr Profil von einem Per­so­nal­dienst­leis­ter über­mit­telt und bestehen Pro­vi­si­ons­an­sprü­chen dieses Dienst­leis­ters, kann die Spei­cher­frist bis zu deren Erfül­lung oder Ver­jäh­rung betra­gen. Sofern buch­hal­te­risch rele­vante Ver­ar­bei­tun­gen vor­ge­nom­men wurden, wie etwa die Erstat­tung von Rei­se­spe­sen, werden die hierfür not­wen­di­gen Daten unter Beach­tung der gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten, i.d.R. 6 oder 10 Jahre, gelöscht. Sofern die Bewer­bung erfolg­reich war und wir einen Vertrag mit Ihnen schlie­ßen, über­füh­ren wir die im Rahmen des Bewer­bungs­pro­zes­ses erho­be­nen Daten in unsere Personalakte.