Regeln
für Auszubildende
Version 2.1 – 14.06.2021 – Autor: Patrik Scherer
1. Allgemeines und Begrifflichkeit
Im Sinne der Lesbarkeit wird nachfolgend immer von „Auszubildenden“ gesprochen. Gemeint ist sowohl jedes Geschlecht als auch jede Form der Ausbildung, so auch beispielsweise Praktikant(inn)en und Student(inn)en.
Jeder Auszubildende ist selbst verantwortlich für die Beschaffung von Arbeit. Ist keine Arbeit ersichtlich, wendet sich der Auszubildende frühzeitig und selbstständig seine Vorgesetzten. Eine Aufgabe mit mehr als 2 Stunden Aufwand, beginnt mit einer Beschreibung derselben innerhalb des Ticket-Systems. Die Beschreibung inkl. Vorschlag zum SOLL-Aufwand wird beim internen Auftraggeber zur Genehmigung eingereicht.
2. Verantwortungsbereiche
Folgende Aufgaben werden von den Auszubildenden übernommen. Die Auszubildenden stimmen sich untereinander ab und sorgen für eine gleichmäßige Verteilung der Tätigkeiten. Ggf. vertreten sich die Auszubildenden untereinander.
- Die Küche muss in ordentlichem Zustand gehalten werden. Hierzu gehört unter anderem:
- Kollegen auf Unordentlichkeit hinweisen
- Spülmaschine an- und ausschalten
- Spülmaschine ausräumen
- Besprechungsräume vor- und nachbereiten, hierzu gehört unter anderem:
- Getränke sind verfügbar (ggf. kalt und warm)
- Der Besprechungsraum ist sauber
- Bearbeitung von Postein- und Postausgang. Hierzu gehört unter anderem:
- Briefkasten täglich leeren
- Paketversand vorbereiten
- Posteingang teamintern zustellen
- Digitaler Posteingang (Email, Fax, Anrufbeantworter) in Outlook mindestens viermal täglich prüfen und teamintern zustellen
- Verfügbarkeit von ausreichend Getränken sicherstellen und ggf. nachbestellen
- Pflege und Wartung der Büro-Maschinen, hierzu gehört z.B.
- Verbrauchsmaterialien bei Druckern auffüllen und vorrätig halten
- Pflege und Wartung der Kaffeemaschine
- Ausreichendes Vorhandensein von Papier, Toner, Blöcken und weiteren Büromaterialien
- Jede Tätigkeit wird im entsprechenden Ticket als Aufwand erfasst
Sobald der Zeitaufwand den SOLL-Aufwand übersteigt, wird die/der zuständige Ausbildende informiert.
3. Büroordnung für Auszubildende
Die Regelungen der Büroordnung (siehe Büroordnung) gelten. Sie werden wie folgt für Auszubildende ergänzt:
- Urlaub Urlaubsanträge werden vom Ausbilder genehmigt
- Theoretische und praktische Projektarbeiten, Abschlussarbeiten oder Dokumente, die im Rahmen der theoretischen Ausbildung erarbeitet werden, werden bis spätestens 3 Wochen vor Abgabetermin beim betrieblichen Betreuer zur Korrektur eingereicht.
- Jede Note ist direkt nach der Bekanntmachung schriftlich an den Betreuer zu melden.
- Eine Kopie des Notenzettels ist ebenfalls direkt nach Erhalt abzugeben.
- Vorlesungspläne oder Stundenpläne werden dem betrieblichen Betreuer umgehend zur Verfügung gestellt.
Ferner gilt für die theoretischen Ausbildungsanteile dieselbe Regel wie für „Abwesenheit durch Dienstreisen“.