Regeln

für Aus­zu­bil­dende

Version 2.1 – 14.06.2021 – Autor: Patrik Scherer

 

1. All­ge­mei­nes und Begrifflichkeit

Im Sinne der Les­bar­keit wird nach­fol­gend immer von „Aus­zu­bil­den­den“ gespro­chen. Gemeint ist sowohl jedes Geschlecht als auch jede Form der Aus­bil­dung, so auch bei­spiels­weise Praktikant(inn)en und Student(inn)en.

Jeder Aus­zu­bil­dende ist selbst ver­ant­wort­lich für die Beschaf­fung von Arbeit. Ist keine Arbeit ersicht­lich, wendet sich der Aus­zu­bil­dende früh­zei­tig und selbst­stän­dig seine Vor­ge­setz­ten. Eine Aufgabe mit mehr als 2 Stunden Aufwand, beginnt mit einer Beschrei­bung der­sel­ben inner­halb des Ticket-Systems. Die Beschrei­bung inkl. Vor­schlag zum SOLL-Aufwand wird beim inter­nen Auf­trag­ge­ber zur Geneh­mi­gung eingereicht.

 

2. Ver­ant­wor­tungs­be­rei­che

Fol­gende Auf­ga­ben werden von den Aus­zu­bil­den­den über­nom­men. Die Aus­zu­bil­den­den stimmen sich unter­ein­an­der ab und sorgen für eine gleich­mä­ßige Ver­tei­lung der Tätig­kei­ten. Ggf. ver­tre­ten sich die Aus­zu­bil­den­den untereinander.

  • Die Küche muss in ordent­li­chem Zustand gehal­ten werden. Hierzu gehört unter anderem: 
    • Kol­le­gen auf Unor­dent­lich­keit hinweisen
    • Spül­ma­schine an- und ausschalten
    • Spül­ma­schine ausräumen
  • Bespre­chungs­räume vor- und nach­be­rei­ten, hierzu gehört unter anderem: 
    • Getränke sind ver­füg­bar (ggf. kalt und warm)
    • Der Bespre­chungs­raum ist sauber
  • Bear­bei­tung von Postein- und Post­aus­gang. Hierzu gehört unter anderem: 
    • Brief­kas­ten täglich leeren
    • Paket­ver­sand vorbereiten
    • Post­ein­gang team­in­tern zustellen
    • Digi­ta­ler Post­ein­gang (Email, Fax, Anruf­be­ant­wor­ter) in Outlook min­des­tens viermal täglich prüfen und team­in­tern zustellen
  • Ver­füg­bar­keit von aus­rei­chend Geträn­ken sicher­stel­len und ggf. nachbestellen
  • Pflege und Wartung der Büro-Maschi­nen, hierzu gehört z.B.
    • Ver­brauchs­ma­te­ria­lien bei Dru­ckern auf­fül­len und vor­rä­tig halten
    • Pflege und Wartung der Kaffeemaschine
  • Aus­rei­chen­des Vor­han­den­sein von Papier, Toner, Blöcken und wei­te­ren Büromaterialien
  • Jede Tätig­keit wird im ent­spre­chen­den Ticket als Aufwand erfasst

Sobald der Zeit­auf­wand den SOLL-Aufwand über­steigt, wird die/der zustän­dige Aus­bil­dende informiert.

 

3. Büro­or­dnung für Auszubildende

Die Rege­lun­gen der Büro­or­dnung (siehe Büro­or­dnung) gelten. Sie werden wie folgt für Aus­zu­bil­dende ergänzt:

  • Urlaub Urlaubs­an­träge werden vom Aus­bil­der genehmigt
  • Theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Pro­jekt­ar­bei­ten, Abschluss­ar­bei­ten oder Doku­mente, die im Rahmen der theo­re­ti­schen Aus­bil­dung erar­bei­tet werden, werden bis spä­tes­tens 3 Wochen vor Abga­be­ter­min beim betrieb­li­chen Betreuer zur Kor­rek­tur eingereicht.
  • Jede Note ist direkt nach der Bekannt­ma­chung schrift­lich an den Betreuer zu melden.
  • Eine Kopie des Noten­zet­tels ist eben­falls direkt nach Erhalt abzugeben.
  • Vor­le­sungs­pläne oder Stun­den­pläne werden dem betrieb­li­chen Betreuer umge­hend zur Ver­fü­gung gestellt.
    Ferner gilt für die theo­re­ti­schen Aus­bil­dungs­an­teile die­selbe Regel wie für „Abwe­sen­heit durch Dienstreisen“.