TOM 5

Ver­nich­tung oder Wie­der­ver­wen­dung von Datenträgern

Maß­nah­men zur Ver­nich­tung von Daten & Datenträgern:

  • Die Ver­nich­tung von Daten­trä­gern wird durch ein zer­ti­fi­zier­tes Daten­ver­nich­tungs­un­ter­neh­men phy­si­ka­lisch durch Zer­stö­rung des Daten­trä­gers durchgeführt 
    • Die Zer­stö­rung geschieht unter Beob­ach­tung eines Mit­ar­bei­ters der CIS
    • Jede Zer­stö­rung wird doku­men­tiert (Seri­en­num­mer des Datenträgers)
    • Das Doku­ment mit den Daten­trä­ger-Seri­en­num­mern wird bei CIS archiviert
    • Der Kunde kann dieses Doku­ment auf Wunsch anfordern
  • Die Wei­ter­ver­wen­dung von Daten­trä­gern erfolgt abhän­gig vom Datenträgertyp 
    • Dre­hende Fest­plat­ten: nach voll­stän­di­ger Über­schrei­bung des Daten­trä­gers (Wiping)
    • Ver­schlüs­selte SSDs: löschen des ver­schlüs­se­lungs-Con­tai­ners, Anlegen eines neuen Ver­schlüs­se­lungs-Con­tai­ners mit neuem Kenn­wort. Ggf. Ver­nich­tung des bestehen­den Kenn­worts (falls bekannt und dokumentiert)
    • unver­schlüs­selte SSDs: hier ist eine garan­tierte Löschung aller Daten tech­nisch nicht möglich. Deshalb werden gebrauchte SSDs ent­we­der nach Löschung nur noch inner­halb unserer Hoch­si­cher­heits-Umge­bung für den Eigen­be­darf genutzt. Sollte sie dort nicht benö­tigt werden, wird sie zer­ti­fi­ziert zer­stört (siehe vor­he­ri­ger Absatz „Ver­nich­tung“).